Mundschutz ab 12 Jahren gilt auch für den Schülertransport im Postauto

Seit den Sommerferien gilt die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr ab 12 Jahren, welcher der Bundesrat als letzte schweizweite Massnahme getroffen hat. Dies gilt nun nach den Sommerferien natürlich auch für die Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren auf der Postautolinie Menznau-Menzberg.

Die Schulen Menznau empfehlen den Eltern ihren Kindern eine wiederverwendbare Stoffmaske für die Benützung des ÖV zu organisieren. Es macht Sinn, die Maske in einem Etui, Böxli, Säckli aufzubewahren und regelmässig zu waschen.