Schulgesundheit

Zahnarztkontrolle

Vom Eintritt in die Volksschule bis zum Austritt der Volksschule haben alle Kinder einmal jährlich obligatorisch die Zahnkontrolle durchzuführen. Die Kosten für die jährliche Kontrolle beim Schulzahnarzt übernimmt die Gemeinde. Wenn Sie die jährliche Zahnkontrolle bei Ihrem Privatzahnarzt durchführen wollen, haben Sie die Kosten selber zu tragen. Alle Behandlungskosten ob beim Schulzahnarzt oder Privatzahnarzt sind von den Eltern zu tragen.

Schulzahnpflege im Unterricht

Die Förderung der Mundgesundheit in der Schule vermittelt jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu selbstverantwortlichem Handeln befähigen. Die Klassenlehrpersonen führen mit den Klassen 4-Mal im Schuljahr die Zahnbürstübungen durch. Zudem vermitteln sie den Schülerinnen und Schülern folgende Themen:

  • Im Kindergarten werden das gesunde Znüni und Zvieri und der Umgang mit der Zahnbürste vermittelt. Zudem werden die Kinder auf die Zahnkontrolle beim Zahnarzt vorbereitet.
  • In der 1./2. Klasse wird die Zahnreinigungstechnik optimiert, zudem werden der Zahnwechsel, die Ernährung und die gesunden Zwischenmahlzeiten thematisiert.
  • Die 3./4. Klasse behandelt die Themen Ernährung, Fluoride, Mundhöhle, Anatomie und Funktion der Zähne.
  • In der 5./6. Klasse wird das Ernährungsverhalten, die Krankheitsentstehung und die Erosion behandelt. Zudem werden verschiedene Hilfsmittel zur Entfernung der Zahnbelege eingeführt.
Arztkontrolle
Alle Kinder der Volksschule Menznau besuchen im Kindergarten/Basisstufe, in der 4. und der 8. Klasse gemäss dem kantonalen Gesundheitsgesetzt eine ärztliche Reihenuntersuchung. Die Kosten für den Reihenuntersuch beim Schularzt werden von der Gemeinde getragen. Wollen Sie den Reihenuntersuch bei ihrem Privatarzt durchführen lassen, haben Sie die Kosten selber zu tragen. Die Schulleitung ist zu informieren.
Krankheiten
Schulen sind Orte, an denen sehr viele Menschen zusammenkommen. Daher bestehen dort gewisse Risiken bezüglich der Übertragung von Krankheiten. Die Schulen Menznau bitten die Erziehungsberechtigten keine erkrankten Kinder in die Schule zu schicken, auch wenn das Kind unbedingt möchte. Nur so können wir die Verbreitung von Krankheiten eindämmen. Vielen Dank!
Besondere Richtlinien gelten bei folgenden Ereignissen:
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Keuchhusten.pdf
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Windpocken.pdf
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Masern.pdf
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Zecken.pdf
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Hand_Fuss_Mund_Krankheit.pdf
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