Beschwerdemanagement

Definition der Beschwerde

Unter Beschwerde wird eine schriftliche oder mündliche Unzufriedenheitsäusserung verstanden, die von Seiten der Schulbeteiligten vorgebracht und an die zuständige Person oder Instanz gerichtet sind. Der Begriff Beschwerde wird hier nicht als juristischer Begriff gebraucht.

Ziel der Beschwerde

  • Zufriedenheit aller Beteiligten (Schüler/innen, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung, Bildungskommission) verbessern
  • Ursachen von Beschwerden ergründen und systematisch bearbeiten
  • Beschwerden als Chance zur Qualitätssteigerung verstehen
  • Schwachstellen und Risiken der Schule erkennen
  • Bedürfnisse von Schüler/innen, Eltern, Lehrpersonen erfassen

Wer kann eine Beschwerde einreichen

Beschwerden können grundsätzlich von allen am Schulalltag beteiligten Personen eingereicht werden.

Verbindliche Stanards und Leitplanken

Um eine faire und lösungsorientierte Bearbeitung zu garantieren, gelten für das Verfahren folgende Bedingungen

  1. Hürde der Unmittelbarkeit (Dialogpflicht): In einem ersten Schritt muss die Beschwerde zwingend den direkt Beteiligten (z. B. der Lehrperson) vorgetragen werden. Die Schulleitung tritt erst ein, wenn nachweislich ein direktes Klärungsgespräch stattgefunden hat, das zu keiner Lösung führte.
  2. Hürde der Formstabilität (Schriftlichkeit): Ab der Eskalation an die Schulleitung oder die Bildungskommission ist die Beschwerde schriftlich einzureichen. Sie muss eine klare Schilderung des Sachverhalts sowie ein konkretes Ziel oder einen Lösungswunsch enthalten.
  3. Hürde der sachlichen Integrität: Wir pflegen einen respektvollen Umgang. Beschwerden, die ehrverletzend, diskriminierend oder rein unsachlich formuliert sind, werden zur Überarbeitung zurückgewiesen.
  4. Hürde der zeitlichen Relevanz: Beschwerden sollten zeitnah zum Ereignis (idealerweise innerhalb von zwei Schulwochen) vorgebracht werden, um eine präzise Rekonstruktion des Sachverhalts zu ermöglichen.

Beschwerdeverfahren

Beschwerde-Annahme

Die Beschwerde wird in der Regel persönlich, telefonisch oder schriftlich direkt an die betreffende Person oder Instanz vorgetragen. Gelangt die Beschwerde nicht an die zuständige Instanz, so sind die Beschwerdeführer mit ihrer Beschwerde an die entsprechende Instanz weiter zu verweisen.

Beschwerde-Erfassung

Die Beschwerde wird in allen Fällen protokolliert.

Beschwerde bearbeiten

Die Bearbeitung erfolgt dort, wo die Beschwerden auftreten. Die Schule verfolgt einen niederschwelligen Ansatz, um Probleme auf der jeweiligen Stufe zu lösen. Für alle Beschwerden steht der offizielle Instanzenweg offen, sofern die oben genannten Standards eingehalten werden. 

Interventionen

Auf allen Stufen sind schriftliche Vereinbarungen anzustreben, die nach einer angemessenen Zeit überprüft werden. In allen Fällen gelten die Gesetze und Verordnungen der Volksschule. Eine Beschwerde wird abgewiesen, sofern sie diesen widerspricht.

Auswertung

Das Verfahren wird nach Abschluss der Beschwerde evaluiert.  Alle Beteiligten erhalten die Gelegenheit zur Äusserung, um daraus gegebenenfalls systemische Verbesserungen abzuleiten.

Grenzen des Beschwerdemanagements

Anordnungen von Schulbehörden organisatorischer Natur können nicht angefochten werden. Diese regeln den Verwaltungsbetrieb und kein individuelle Rechtsverhältnis. 

Beispiele:

  • Unterrichtszeiten
  • Ferienplan
  • Schulische Anlässe
  • Schulhaus- und Klassenzuteilung sowie Gruppeneinteilung
  • Beurteilung einzelner Lernkontrollen

 

Rechtsmittel bei Verwaltungsbeschwerden

Vom internen Instanzenweg ausgeschlossen sind formelle Verwaltungsentscheide (z.B. Zeugnisse, Disziplinarmassnahmen, Personalentscheide). In diesen Fällen wird dem Entscheid eine offizielle Rechtsmittelbelehrung beigefügt:

 

„Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit dessen Zustellung schriftlich beim Bildungs- und Kulturdepartement Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat einen Antrag und dessen Begründung zu erhalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen und an folgende Adresse einzureichen: Bildungs- und Kulturdepartement, Bahnhofstrasse 18, 6002 Luzern.“

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Formular Beschwerdemanagement
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