Die Schulen Menznau haben ihre Praxis bezüglich Unentgeltlichkeit der Volksschulen überarbeitet. Da neu bei den obligatorischen Schulveranstaltungen gemäss Weisung der Dienststelle Volksschulbildung vom Juni 2018 kein Elternbeitrag mehr erhoben werden darf, wurde das Angebot und Anzahl der Schulveranstaltungen an den Schulen Menznau überarbeitet und angepasst.
Unentgeltlichkeit im Unterricht
Schulmaterialien wie Arbeitshefte, Schreibmaterial werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Mehrweglehrmittel und besondere Arbeitsmaterialien wie Taschenrechner, Tablet, Zirkel, … werden leihweise abgegeben und sind der Schule nach Aufforderung der Lehrperson in unversehrtem Zustand zurückzugeben.
Obligatorische Schulveranstaltungen wie Schulreisen, Exkursionen, Sporttage während der Unterrichtszeit sind unentgeltlich.
Schultasche, Schuletui, Turnsachen und Hausschuhe
Für den Transport und Aufbewahrung des Schulmaterials benötigt das Kind/der Jugendliche eine wasserdichte, robuste Schultasche und ein Schuletui. Die Schulordnung sieht das Tragen von Hausschuhen in den Schulzimmern vor. Im Fach Bewegung und Sport sind Turn- oder Schwimmkleidung, Turnschuhe und Duschsachen in einer Turntasche oder Turnbeutel mitzunehmen. Die Beschaffung bleibt Sache der Erziehungsberechtigten.
Beschädigung oder Verlust
Für beschädigte und verlorene Schulmaterialien kommen die Erziehungsberechtigten auf. Die Schule stellt die Materialien in Rechnung.
Textiles und technisches Gestalten
Werden Gegenstände mit bleibendem Nutzwert hergestellt, kann in der 5./6. Klasse maximal 50 Franken und ab der 7. Klasse maximal 100 Franken eingezogen werden. An den Schulen Menznau wird vorläufig auf einen Beitrag bis Ende 6. Klasse verzichtet. Auf der Sekundarstufe können maximal Fr. 100.- für Gegenstände mit bleibendem Nutzwert eingezogen werden. Erziehungsberechtigte entscheiden, ob sie den festgesetzten Betrag der Sekundarschule Menznau von Fr. 50.- bezahlen und die erstellten Produkte somit nach Hause genommen werden dürfen. Wird auf die Bezahlung des Beitrags verzichtet, stellt die Schule sicher, dass die Lernziele anhand von Übungsmaterial erreicht werden können.
Verpflegung im Hauswirtschaftsunterricht
Pro Mahlzeit wird ein Schülerbeitrag von 5 Franken eingezogen. Die Rechnung erfolgt schuljahresweise.
Klassenlager Sekundarschule
Die Erziehungsberechtigten tragen die Verpflegungskosten von 16 Franken pro Lagertag. 80 Franken der Lagerkosten übernimmt die Gemeinde und die restlichen Kosten sind mit Klassenaktivitäten zu sammeln.
Freiwillige Angebote
Für freiwillige Angebote ausserhalb der Unterrichtszeit gilt die Unentgeltlichkeit nicht.