Schulgesundheit

Zahnprophylaxe

Zahnarztkontrolle

Gemäss § 52 Abs. 2 des Gesundheitsgesetzes des Kantons Luzern sind die zahnmedizinische Prophylaxe und der jährliche Untersuch für alle Kinder der Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe obligatorisch.

Wahl der zahnmedizinischen Betreuung

  • Bei Eintritt in die Volksschule entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob die jährlich vorgeschriebene Kontrolle kostenfrei beim Schulzahnarzt oder auf eigene Kosten bei einem Privatzahnarzt durchgeführt werden soll. Auch die Wahl des Behandlungsortes für allfällige Eingriffe (stets auf eigene Kosten) liegt bei den Eltern. 
  • Eltern, die ihr Kind bei einem privaten Zahnarzt untersuchen lassen, sind verpflichtet, der Schule den Vollzug der jährlichen Kontrolle gemäss Terminvorgaben der Schule (Ende November) unaufgefordert nachzuweisen.
  • Ein Wechsel zwischen dem Schulzahnarzt-Modell und der privaten Betreuung ist jederzeit möglich. Bitte melden Sie einen solchen Wechsel umgehend dem Schulsekretariat Menznau.

Inhalt der Untersuchung

  • Visuelle Kontrolle: Der Zahnarzt prüft Zähne und Zahnfleisch auf Karies, Entzündungen oder andere Auffälligkeiten.
  • Zahnstellung: Es wird beurteilt, ob Fehlstellungen vorliegen, die eine kieferorthopädische Beratung (Spange) nötig machen könnten.
  • Mundhygiene: Der Zahnarzt schätzt ein, wie gut die Zähne gepflegt sind, und gibt bei Bedarf Tipps zur Reinigung.
  • Zahnblatt: Nach der Untersuchung erhalten die Eltern das Zahnblatt, das über den Zustand der Zähne informiert.

Leistungsvereinbarung Schulzahnarzt

Die Gemeinde Menznau stellt durch eine Leistungsvereinbarung mit dem örtlichen Zahnarzt eine regelmässige zahnmedizinische Überwachung sicher.

 

Dr. med. dent. Patrick Voser

Bahnhofstrasse 2

6122 Menznau 

Telefon: 041 493 14 15

Schulzahnpflege im Unterricht

Die Förderung der Mundgesundheit in der Schule vermittelt jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu selbstverantwortlichem Handeln befähigen. Die Klassenlehrpersonen führen mit den Klassen 4-Mal im Schuljahr die Zahnbürstübungen durch. Zudem vermitteln sie den Schülerinnen und Schülern folgende Themen:

  • Im Kindergarten werden das gesunde Znüni und Zvieri und der Umgang mit der Zahnbürste vermittelt. Zudem werden die Kinder auf die Zahnkontrolle beim Zahnarzt vorbereitet.
  • In der 1./2. Klasse wird die Zahnreinigungstechnik optimiert, zudem werden der Zahnwechsel, die Ernährung und die gesunden Zwischenmahlzeiten thematisiert.
  • Die 3./4. Klasse behandelt die Themen Ernährung, Fluoride, Mundhöhle, Anatomie und Funktion der Zähne.
  • In der 5./6. Klasse wird das Ernährungsverhalten, die Krankheitsentstehung und die Erosion behandelt. Zudem werden verschiedene Hilfsmittel zur Entfernung der Zahnbelege eingeführt.

Ärztlicher Reihenuntersuch

Alle Kinder der Volksschule Menznau besuchen im Kindergarten/Basisstufe, in der 4. und der 8. Klasse gemäss dem kantonalen Gesundheitsgesetzt eine ärztliche Reihenuntersuchung.

Inhalt des Untersuchs

Der Schularzt prüft dabei grundlegende Gesundheitsfaktoren, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen: 

  • Wachstum: Messung von Grösse und Gewicht.
  • Sinnesorgane: Hör- und Sehtests (Visus).
  • Impfstatus: Kontrolle des Impfausweises und Beratung zu fehlenden Impfungen.
  • Allgemeiner Check: Beurteilung der altersgemässen körperlichen Entwicklung.

Wahl der ärztlichen Betreuung

  • Kostenlos beim Schularzt: Wenn Sie den Untersuch bei der Seewagpraxis durchführen lassen, übernimmt die Gemeinde Menznau die Kosten im Rahmen der Leistungsvereinbarung.
  • Privatarzt: Sie können den Untersuch auch bei Ihrem eigenen Kinder- oder Hausarzt machen. In diesem Fall müssen Sie die Kosten jedoch selbst tragen (oder über Ihre Krankenkasse abrechnen, sofern es eine reguläre Vorsorgeuntersuchung ist).
  • Nachweis: Falls Sie zum Privatarzt gehen, müssen Sie der Schule eine entsprechende Bestätigung vorlegen. 

Leistungsvereinbarung Schularzt

Für die schulärztlichen Belange besteht eine Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Menznau und der Seewagpraxis, welche die Funktion des Schularztes wahrnimmt.

 

Seewagpraxis

Unterdorfstrasse 3

6122 Menznau 

Telefon: 041 494 91 00

E-Mail: [email protected]

Webseite: seewagpraxis.ch

Gesundheit in der Schule: Prävention und Umgang mit Krankheiten

Schulen sind Orte, an denen sehr viele Menschen zusammenkommen. Daher bestehen dort gewisse Risiken bezüglich der Übertragung von Krankheiten. Die Schulen Menznau bitten die Erziehungsberechtigten keine erkrankten Kinder in die Schule zu schicken, auch wenn das Kind unbedingt möchte. Nur so können wir die Verbreitung von Krankheiten eindämmen. Vielen Dank!
Besondere Richtlinien gelten bei folgenden Ereignissen:
Download
Laeuse.pdf
Adobe Acrobat Dokument 241.0 KB
Download
Keuchhusten.pdf
Adobe Acrobat Dokument 30.2 KB
Download
Windpocken.pdf
Adobe Acrobat Dokument 40.6 KB
Download
Masern.pdf
Adobe Acrobat Dokument 285.2 KB
Download
Zecken.pdf
Adobe Acrobat Dokument 362.2 KB
Download
Hand_Fuss_Mund_Krankheit.pdf
Adobe Acrobat Dokument 188.8 KB