Zahnarztkontrolle
Gemäss § 52 Abs. 2 des Gesundheitsgesetzes des Kantons Luzern sind die zahnmedizinische Prophylaxe und der jährliche Untersuch für alle Kinder der Kindergarten-, Primar- und
Sekundarstufe obligatorisch.
Wahl der zahnmedizinischen Betreuung
- Bei Eintritt in die Volksschule entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob die jährlich vorgeschriebene Kontrolle kostenfrei beim Schulzahnarzt oder auf eigene Kosten bei
einem Privatzahnarzt durchgeführt werden soll. Auch die Wahl des Behandlungsortes für allfällige Eingriffe (stets auf eigene Kosten) liegt bei den Eltern.
- Eltern, die ihr Kind bei einem privaten Zahnarzt untersuchen lassen, sind verpflichtet, der Schule den Vollzug der jährlichen Kontrolle gemäss Terminvorgaben der Schule (Ende
November) unaufgefordert nachzuweisen.
- Ein Wechsel zwischen dem Schulzahnarzt-Modell und der privaten Betreuung ist jederzeit möglich. Bitte melden Sie einen solchen Wechsel umgehend dem Schulsekretariat Menznau.
Leistungsvereinbarung Schulzahnarzt
Die Gemeinde Menznau stellt durch eine Leistungsvereinbarung mit dem örtlichen Zahnarzt eine regelmässige zahnmedizinische Überwachung sicher.
Dr. med. dent. Patrick Voser
Bahnhofstrasse 2
6122 Menznau
Telefon: 041 493 14 15
Schulzahnpflege im Unterricht
Die Förderung der Mundgesundheit in der Schule vermittelt jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu selbstverantwortlichem Handeln befähigen. Die Klassenlehrpersonen führen mit den Klassen 4-Mal
im Schuljahr die Zahnbürstübungen durch. Zudem vermitteln sie den Schülerinnen und Schülern folgende Themen:
- Im Kindergarten werden das gesunde Znüni und Zvieri und der Umgang mit der Zahnbürste vermittelt. Zudem werden die Kinder auf die Zahnkontrolle beim Zahnarzt
vorbereitet.
- In der 1./2. Klasse wird die Zahnreinigungstechnik optimiert, zudem werden der Zahnwechsel, die Ernährung und die gesunden Zwischenmahlzeiten thematisiert.
- Die 3./4. Klasse behandelt die Themen Ernährung, Fluoride, Mundhöhle, Anatomie und Funktion der Zähne.
- In der 5./6. Klasse wird das Ernährungsverhalten, die Krankheitsentstehung und die Erosion behandelt. Zudem werden verschiedene Hilfsmittel zur Entfernung der
Zahnbelege eingeführt.
Alle Kinder der Volksschule Menznau besuchen im Kindergarten/Basisstufe, in der 4. und der 8. Klasse gemäss dem kantonalen Gesundheitsgesetzt eine ärztliche Reihenuntersuchung.
Inhalt des Untersuchs
Der Schularzt prüft dabei grundlegende Gesundheitsfaktoren, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen:
- Wachstum: Messung von Grösse und Gewicht.
- Sinnesorgane: Hör- und Sehtests (Visus).
- Impfstatus: Kontrolle des Impfausweises und Beratung zu fehlenden Impfungen.
- Allgemeiner Check: Beurteilung der altersgemässen körperlichen Entwicklung.
Wahl der ärztlichen Betreuung
- Kostenlos beim Schularzt: Wenn Sie den Untersuch bei der Seewagpraxis durchführen lassen, übernimmt die Gemeinde Menznau die Kosten im Rahmen der Leistungsvereinbarung.
- Privatarzt: Sie können den Untersuch auch bei Ihrem eigenen Kinder- oder Hausarzt machen. In diesem Fall müssen Sie die Kosten jedoch selbst tragen (oder über Ihre Krankenkasse
abrechnen, sofern es eine reguläre Vorsorgeuntersuchung ist).
- Nachweis: Falls Sie zum Privatarzt gehen, müssen Sie der Schule eine entsprechende Bestätigung vorlegen.
Leistungsvereinbarung Schularzt
Für die schulärztlichen Belange besteht eine Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Menznau und der Seewagpraxis, welche die Funktion des Schularztes wahrnimmt.
Seewagpraxis
Unterdorfstrasse 3
6122 Menznau
Telefon: 041 494 91 00
E-Mail: [email protected]
Webseite: seewagpraxis.ch
Schulen sind Orte, an denen sehr viele Menschen zusammenkommen. Daher bestehen dort gewisse Risiken bezüglich der Übertragung von Krankheiten. Die Schulen Menznau bitten die
Erziehungsberechtigten keine erkrankten Kinder in die Schule zu schicken, auch wenn das Kind unbedingt möchte. Nur so können wir die Verbreitung von Krankheiten eindämmen. Vielen Dank!
Besondere Richtlinien gelten bei folgenden Ereignissen: