Schulordnung Schulen Menznau, Geiss, Menzberg

  • Auf der Schul- und Sportanlage gelten während des Schulbetriebes die Grundzüge der Disziplinar- und Strafordnung für die Volksschule gemäss § 63 des Gesetzes über die Volksschulbildung vom 22. März 1999 (VBG) sowie in den §§ 17 – 21 der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (VBV) vom 16. Dezember 2008.
  • Die Schul- und Sportanlage, das Schulhaus, die Sporthallen und die Räumlichkeiten sind sauber und ordentlich zu hinterlassen.
  • Alkohol, Rauchwaren und andere Suchtmittel sind auf der Schul- und Sportanlage verboten.
  • Krach und Lärm vermeiden, Lautstärke der Musik drosseln.
  • Für Beschädigungen an Gebäuden, Einrichtungen, Mobiliar, Apparaten und Material sowie Diebstahl haften die Fehlbaren.
  • Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen zu parkieren. Auf der Schul- und Sportanlage gilt ein allgemeines Fahrverbot.
  • Ausnahmeregelungen bewilligt der Gemeinderat oder die Schulleitung.

SchulhausRegeln Menznau - Kindergarten und Primarschule

SchulhausRegeln Menznau Sekundarschule

Umgang miteinander

  • Ich pflege einen respektvollen Umgang und trage so zu einem angenehmen Schulklima bei. Ich behandle andere so, wie ich gerne von ihnen behandelt werden möchte.
  • Ich dulde, unterstütze oder fördere keine Art von Ausgrenzung und Mobbing und setze mich aktiv gegen solche Verhaltensweisen ein.

Bekleidung

  • Ich betrete das Schulhaus mit sauberen Schuhen. Im Schulzimmer trage ich Hausschuhe.
  • Kopfbedeckungen setze ich erst auf dem Pausenareal auf.
  • Ich kleide mich angemessen und unterscheide deshalb zwischen Schul- und Freizeitkleidung.
  • Ordnung und Umgang mit Material
  • Ich helfe mit, dass Schulareal, Schulhäuser und Turnhallen sauber und ordentlich bleiben.
  • Ich behandle eigenes und zur Verfügung gestelltes Material sorgfältig.

Verhalten in der Pause

  • In der kleinen Pause bleibe ich im Schulzimmer, ausser für bewilligte Toilettenbesuche und Zimmerwechsel.
  • In der grossen Pause halte ich mich draussen auf dem Pausenareal auf.

Verhalten bei Prüfungen und Bewertungsanlässen

  • Täuschungsversuche bei Bewertungsanlässen sind an unserer Schule verboten und werden geahndet.

Umgang mit dem Mobiltelefon

  • Das Mobiltelefon schalte ich vor dem Betreten der Schul- und Sportanlage aus, es bleibt ab diesem Zeitpunkt unsichtbar. Bei einem Regelverstoss wird es eingezogen und zur Rückgabe bereitgehalten. Im Wiederholungsfall kann mir die Mitnahme des Mobiltelefons verboten werden. Es wird empfohlen, das Mobiltelefon zu Hause zu lassen.
  • Vor einem Toilettenbesuch in der kleinen Pause deponiere ich das Mobiltelefon bei der Lehrperson.
  • Eine Lehrperson kann von mir verlangen, mein Mobiltelefon während des Unterrichts in einer Box zu deponieren.

Diese Regeln sind verbindlich. Wiederholtes Fehlverhalten hat Auswirkungen auf die Beurteilung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens im Zeugnis.

Menznau, 18. August 2025 

Schulhausregeln Geiss

  • Das Mobiltelefon und die Smartwatch bleiben zuhause.
  • Der Ein- und Ausgang für die SchülerInnen befindet sich zur eigenen Sicherheit unten beim Anbau (Glastüre).
  • Das Schulhaus und folglich auch der Windfang werden erst beim ersten Gongschlag betreten.
  • Nach dem Mittag sind die SchülerInnen erst ab 13.00 Uhr auf dem Pausenplatz.
  • Velos beim Veloständer abstellen. Bitte keine Beschädigungen verursachen!
  • Zu Material und Mobiliar Sorge tragen (Türen, Pulte, Bücher, Hefte, etc.). Ansonsten muss das Schulmaterial ersetzt bzw. bezahlt werden.
  • Schuhe und Finken auf das Gitter versorgen. Kleider und Turntaschen werden an der Garderobe aufgehängt und nach der Schule wieder nachhause genommen.
  • Während der Schulzeit muss man in den Gängen ruhig sein.
  • Während der Pause müssen die SchülerInnen die Schulzimmer und das Schulhaus verlassen.
  • In der Pause müssen die SchülerInnen auf dem Schulhausplatz bleiben.
  • Spiel- und Fussballtage für die Pause werden durch den Schülerrat festgelegt und von allen eingehalten.
  • Während der Pause hält eine Lehrperson Aufsicht.
  • Wer etwas vergessen hat, holt den Schlüssel bei einer Lehrperson oder beim Hauswart bis 18.00 Uhr.

Wir gehen respektvoll miteinander um!

SCHULHAUSREGELN mENZBERG

  • Das Schulhaus darf von den Schülerinnen und Schülern nicht vor dem Glockenzeichen betreten werden. Ausnahmen bestimmen die Lehrpersonen oder die Hauswarte.
  • Vor dem Betreten des Schulhauses werden die Schuhe gereinigt (Rost, Teppich)
  • Im Schulhaus gilt Kaugummiverbot.
  • Abfälle gehören in die Abfalleimer.
  • Velos parkieren wir beim Veloständer.
  • Vor und nach der Schule befahren wir den Pausenplatz nicht mit Velos, solange sich noch Kinder hier aufhalten.
  • Mit dem Schulmaterial gehen wir sorgfältig um.
  • Pulte bitte sauber halten.
  • Kleidungsstücke deponieren wir an den Garderobenhaken.
  •  Auf den Gängen verhalten wir uns ruhig.
  • Während der Pausen verlassen wir das Schulareal nicht.
  • Hallenturnschuhe dürfen nicht abfärben.

Klassenregeln

Neben der Schulordnung und den Schulhausregeln gilt es während des Unterrichtes auch die Klassenregeln zu beachten.